Ich habe eine Email vom BKA erhalten. Muß ich jetzt eine Strafverfolgung fürchten?

Ich habe eine Email vom BKA erhalten. Muß ich jetzt eine Strafverfolgung fürchten?

Es war wieder so eine ausgeklügelte Geschichte Marke "Sober". Und wieder haben sich zahllose Anwender ins Bockshorn jagen lassen.

CME-681 (Sober.Y bzw. Sober.Z, je nach Hersteller) wurde am 16.11.2005 entdeckt, verbreitete sich jedoch am 21.11.2005 in atemberaubenden Tempo. Einmal auf dem Computer installiert, versendete der Wurm umgehend Kopien von sich. Ebenso lud er weiteren Schadcode auf den Rechner nach und versuchte Virenscanner abzuschalten.

Die berühmt gewordenen BKA-Emails sind also lediglich ein Vorwand, um den Nutzer dazu zu bringen, den verseuchten Emailanhang zu öffnen.

Die Tatsache, dass Anwender immer noch nach Informationen über Sober.Y suchen, zeigt, dass dieser Wurm immer noch im Umlauf ist, wenn auch nicht in dem Maße wie Ende 2005.

Gleiches gilt übrigens auch für "Rechnungen" oder "Zahlungserinnerungen", die Ihnen per EMail zugestellt werden. Vergessen Sie diese EMails so schnell, wie Sie sie erhalten haben.